Beitragsordnung swimART Solingen e.V.
Stand: 09.12.2023
§1 Grundsatz
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Diese kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Der Vorstand legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Gebühren in der Vorstandssitzung fest. Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragsordnung.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Ein anderer Termin kann nur durch die Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
§3 Beiträge
Ein Aufnahmebeitrag von 6,00 EUR für Neumitglieder wird erhoben.
Hinweis: Aufnahmebeitrag entfällt bis 30.06.2024
Die Beiträge beziehen sich halbjährlich für folgenden Zeitraum: 01.01. – 30.06. bzw 01.07. – 31.12.
Schwimmausbildung Halbschwimmer bis Gold
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 70,00 EUR |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 65,00 EUR |
Breitensportgruppe Jugend
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 70,00 EUR |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 65,00 EUR |
Breitensportgruppe Erwachsene
Erwachsene (Vollzahler) | 90,00 EUR |
Senioren ab dem 65. Lebensjahr | 88,00 EUR |
Leistungsgruppe 1
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr / Junioren / Masters | 135,00 EUR | |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr / Junioren / Masters | 131,00 EUR |
Leistungsgruppe 2
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 123,00 EUR | |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 119,00 EUR |
Leistungsgruppe 3
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 117,00 EUR | |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 113,00 EUR |
Aufbaugruppen Pinguin / Delphin
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 102,00 EUR | |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 99,00 EUR |
Synchronschwimmen D-Jugend- Junioren
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 117,00 EUR | |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 113,00 EUR |
Synchronschwimmen Nachwuchs
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 117,00 EUR | |
Geschwisterkinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 113,00 EUR |
Synchronschwimmen Masters
Erwachsene (Vollzahler) | 84,00 EUR |
Sonstige Mitgliedschaften
Vollzahler passives Mitglied Erwachsener | 36,00 EUR | |
Kampfrichter / Wertungsrichter | beitragsfrei | |
Ehrenmitglieder (50 Jahre Mitgliedschaft) | beitragsfrei |
- Für die Beitragshöhe ist maßgebend, welchen Status das Mitglied am Fälligkeitstag hat.
- Die Beiträge werden per SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.
- Ermäßigte Beitragsform (Erwachsene Schüler, Auszubildende und Studenten), Senioren müssen mit einem gültigen Nachweis die Beitragsform beim Vorstand beantragen.
- Bei minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich die gesetzlichen Vertreter, die Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
- Änderungen der persönlichen Angaben (z.B. Adresse, Telefonnummer, Emailadresse) sind dem Verein schnellstmöglich zu melden.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
- Mitglieder, die Ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen, sind für die Dauer des Verzugs, von sämtlichen Mitgliedschaftsrechten ausgeschlossen. Ein Mitglied, dass trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung fällige Beiträge, Umlagen oder Ordnungsgelder nicht zahlt, kann durch
den Beschluss vom Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.
§ 4 Gebühren
Im Mitgliedsbeitrag sind folgende Leistungen enthalten:
- Wassergeld, zur Nutzung der Schwimmhalle in der regulären Trainingszeit
- Lizenzgebühren
- Startgelder für Wettkämpfe
Für zusätzliche Sportangebote z.B. Anfängerkurse, Aquafitness werden vom Vorstand gesonderte Gebühren festgelegt.
§ 5 Vereinskonto
Kontoinhaber: swimART Solingen
IBAN: DE14 3425 0000 1000 0224 40
BIC: SOLSDE33XXX
Bank: Sparkasse Solingen
Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt.
§6 Kündigung
Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den geschäftsführenden Vorstand. Ein Austritt ist nur, unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist zum 30.06. oder 31.12. des Geschäftsjahres möglich. Sollte diese Frist versäumt werden, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein halbes Jahr.
Diese Beitragsordnung ist mit Vereinsgründung gültig und kann nur unter einem Beschluss einer Mitgliederversammlung geändert werden.